Bundesrechnungshof kritisiert unzulänglich umgesetzte Energiewende

Bundesrechnungshof kritisiert unzulänglich umgesetzte Energiewende Quellen: www.dzig.de/Bundesrechnungshof-kritisiert-unzulaenglich-umgesetzte-Energiewende

Statt die unsinnige Energiewende zugunsten weniger Profiteure ab sofort zu stoppen, wird ihre teure und unzulängliche Umsetzung kritisiert. Ein doppelt so hoher Strompreis ist immer noch nicht genug! Das Dreifache ist das nächste Etappenziel!

Da es allein aus physikalischen Gründen in der aktuellen Form keine Energiewende geben kann, wird der Wahnwitz demnächst durch eine Kohlendioxidsteuer auf die Spitze getrieben!

Wer treibt diese Steuer von wildlebenden Pflanzen und Tieren ein? Dafür kämen eigentlich nur die jeweiligen Staaten in Frage. Doch an wen sollen sie zahlen? Geht’s noch?

28. September 2018 | 2018 Sonderbericht – Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Bundesrechnungshof hat mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende erhebliche Defizite festgestellt:

0.1
Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.

In der fünfzigseitigen Langfassung des Berichtes heißt es auf Seite 37:

Das BMWi muss prüfen, inwieweit es effektivere Steuerungsmechanismen nutzen kann. Es sollte insbesondere die CO2­-Bepreisung als weiteres Instrument des Anreizes zur Umsetzung der Energiewende in Erwägung ziehen. Soweit ein flexibler Steuerungsmechanismus nicht in Betracht kommt, muss das BMWi prüfen, ob es technische und fachliche Details zur Umsetzung der Energiewende zwingend in einem Gesetz oder in einer Verordnung regeln muss. Vorrangig könnte es für die Steuerung der Energiewende Förderrichtlinien nutzen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel,
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz,
www.NAEB.info und www.NAEB.tv, am 22. Oktober 2017:

Ziele wurden nicht erreicht
Die Ziele der Energiewende wurden nicht erreicht. Die Nutzung von Brennstoffen und damit der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) wurden nicht reduziert, obwohl Jahr für Jahr weitere Ökostromanlagen hinzugekommen sind.

Inzwischen ist die installierte Leistung allein der Solar- und Windkraftanlagen auf rund 100.000 Megawatt (MW) angewachsen, die allerdings nur eine mittlere Jahresleistung von weniger als 15.000 MW erzeugen, weil nicht immer Wind weht und nachts keine Sonne scheint.

Der Leistungsbedarf in Deutschland liegt je nach Tageszeit und Wochentag zwischen 45.000 und 85.000 MW. Doch selbst mit dieser geringen mittleren Ökostromleistung kann kein einziges Brennstoffkraftwerk ersetzt werden, weil der Ökostrom je nach Wetter stark schwankt und immer wieder längere Dunkelflauten auftreten, also fast windstille Stunden oder Tage und mit verhangenem Himmel in den Wintermonaten. Dann geht die Ökostromleistung gegen Null.

Heinrich Duepmann,
Vorsitzender NAEB e.V. Stromverbraucherschutz,
www.NAEB.info und www.NAEB.tv, am 29. September 2018 in einem Brief an Herrn Kay Scheller, dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes:

Zweifelsohne stellt die Energiewende, d.h. die Substitution einer der bis zum Jahr 2000 weltweit besten und effizientesten Strom-Versorgungslösungen der Welt durch ein Fakepower-Konzept (Sonne, Wind, Biogas) wegen der gesetzlichen Verankerung eine für Ihre Behörde unlösbare Aufgabe dar, weil Gesetze bindend sind und die technische Prüfung nicht in ihrer Zuständigkeit liegt.

Damit ist der simple NAEB-Dreisatz ’nachts scheint keine Sonne, meistens passt der Wind nicht, Strom (in der Energiewende-Bedarfsmenge) ist nicht speicherbar‘ – von unseren Stromexperten in diese Formel gebracht – für jedermann eingängig, aber für die Behörde nicht prüfungsrelevant.

Unbeschadet dieser Problematik können wir ausnahmslos alle Ihre Kritikpunkte nachvollziehen. Allerdings fallen weitere signifikante Kostenpositionen der Energiewende wie Netzausbau und Netzstabilisierungsmaßnahmen und politisch bedingte Fehlausrichtung der nationalen F&E wiederum nicht in die Zuständigkeit der Behörde.

Als aus volkswirtschaftlicher Perspektive absolut unvertretbar sehen wir die o.g. Empfehlung an, die wir als ergänzende oder ersetzende Steuer (von Ihnen Bepreisung genannt) zum CO2-Zertifikate-Handel und weiteren Steuerungsmechanismen der Energiewende verstehen, die im 1. Schritt die Vernichtung der Kohleverstromung (unverzichtbar unter Kosten- und Sicherheitsaspekten) binnen wenigen Dekaden nach sich zieht, den Ausbau der Fakepower beschleunigt (insofern trifft die Empfehlung) und damit die D-Kurve in der Grafik unten stark antreibt und so die energie-intensive Produktion einschließlich der roboter-gestützten industriellen Fertigung weitgehend aus dem Land treiben wird.

Bisher wurde Geld vergeudet durch die in Ihrem Bericht richtigerweise kritisierten Verfahren. In Zukunft wird volkswirtschaftlich durch die Energiewende noch weit mehr Geld vergeudet, das dann für weitere vermutlich unsinnige Klimaprojekte verwendet wird. Damit wird die Behörde ihrer originären Aufgabe gerecht, Ratschläge an die Politik auszusprechen.

Als Fazit können wir nur festhalten, dass der Bundesrechnungshof sich durch diese Empfehlung zu den Erfüllungsgehilfen der Vernichtung des Industriestandortes Deutschlands gesellt. Wäre der Rechnungshof nicht an Gesetze gebunden, müsste er fordern, das dieses Projekt, Energiewende genannt, zur Substitution der preiswerten, sicheren und zuverlässigen Stromversorgung des letzten Jahrtausends durch Fakepower sofort gestoppt wird.

Quellen: www.dzig.de/Bundesrechnungshof-kritisiert-unzulaenglich-umgesetzte-Energiewende

EIKE: Was Sie schon immer über die Energiewende wissen wollten
www.youtube.com/watch?v=HHAWPQIz_Vs
www.youtube.com/watch?v=mZSKhZI7eG8

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